Der Verband feusuisse bietet seinen Mitgliedern diverse Dienstleistungen an. Die Mitgliederbetriebe werden unterstützt, um so ihr Geschäft erfolgreich und gewinnbringend betreiben zu können. Nebst fachtechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungen, die u.a. auch Gutachten und Expertisen umfassen, setzt sich der Verband auch in der Öffentlichkeit, bei Behörden, der Verwaltung und der Politik für die Interessen der Branche ein. Weiter bietet er eine eigene EKAS-Branchenlösung an. Mit einem eigenen Landesgesamtarbeitsvertrag und einem eigenen Berufsbildungsfonds für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von feusuisse-Betrieben wird zum Arbeitsfrieden und zu einem guten Ausbildungsstand der Branche beigetragen. Alle Mitglieder sind ohne Aufpreis gegen Kautionszahlungen versichert, die in vielen Kantonen bei der Ausführung von Plattenarbeiten verlangt werden. Eigene Lösungen für die Ausgleichskasse, die Pensionskasse und die Krankentaggeld-Versicherung senken die Kosten für feusuisse-Mitgliederbetriebe.
Fachtechnische Beratungsstelle feusuisse
feusuisse unterhält eine fachtechnische Beratungsstelle (FTB) für die Verbandsmitglieder. Die FTB bietet Unterstützung in technischen, aber auch in baurechtlichen Fragen. Telefonische Beratungen sind für Verbandsmitglieder kostenlos. Bei einer allfälligen Beratung vor Ort profitieren die Verbandsmitglieder von günstigen Konditionen. Arthur Kasper, Technischer Berater feusuisse, berät die feusuisse-Mitglieder mit einem umfangreichen Know-how.
Fachtechnische Beratungsstelle feusuisse
Froburgstrasse 266
4634 Wisen
Telefon 062 205 90 80
E-Mail: ftb@feusuisse.ch
Kontaktperson
Fachtechnische Beratungsstelle
Betriebswirtschaftliche Beratung
Auf der Geschäftsstelle erhalten Mitglieder kostenlose Beratung bei einfacheren Buchhaltungs- und Rechtsfragen. Regelmässig informiert feusuisse an der Fachtagung, über das Verbandorgan „das Fachmagazin“ oder auch direkt über betriebswirtschaftliche und juristische Fragen und Neuigkeiten aus der Branche.
Kontaktperson
Berechnungsprogramme
Die Berechnungsprogramme von feusuisse
feusuisse stellt seinen Mitgliedern Softwares für den täglichen Gebrauch zu sehr vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung. Selbstverständlich bietet feusuisse auch technischen Support und führt die notwendigen Schulungen für die Anwender durch, für Anfänger wie auch für Fortgeschrittene.
EuroKAM Professional von Hottgenroth
Querschnittsermittlung von Abgasanlagen, wärme- und strömungstechnische Berechnungen von einfach und mehrfach belegten Abgasanlagen.
Für Berechnungen von Abgasanlagen wird das Programm EuroKAM Professional der Fa. Hottgenroth empfohlen, welches feusuisse-Mitglieder zu einem sehr günstigen Pauschalpreis lizenzieren können. Für die Anwendung werden Schulungen für Anfänger, für Fortgeschrittene und ebenfalls für erfahrene Anwender der ehemals von der SKAV angebotenen Software Phönix angeboten.
Melden Sie sich unter ftb@feusuisse.ch
Kachelofenberechnungsprogramm
Basic und Profi vom Österreichischen Kachelofenverband: Das Berechnungsprogramm für individuelle Speicheröfen.
Dieses Berechnungsprogramm dimensioniert aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen die innere Ofenkonstruktion und garantiert so nicht nur die Funktion, sondern auch eine saubere Verbrennung und die Einhaltung der Emissionswerte.
Kontaktperson
Kalkulationsprogramm
PASST.prime von MSOFT
Kalkulationsprogramm für das Handwerk
Das PASST.prime von MSOFT, das speziell für Handwerksbetriebe entwickelt worden ist, ist die ideale Software für optimale Büro-Organisation. Diese Software wird bereits von feusuisse in der Ausbildung zum Meister eingesetzt und geschult.
Für Fragen oder Auskünfte, Support und Schulungen:
Urs Knubel von der CompuBit AG, u.knubel@compubit.ch
Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Im Dienste unserer Mitglieder
feusuisse vertritt die Interessen der Mitglieder auf politischer Ebene:
- feusuisse ist Mitgestalter bei Revisionen von Normen, Richtlinien und Reglementen.
- feusuisse ist Partner bei Vernehmlassungen (Gesetze, Normen, Reglemente), welche die Branche angehen.
- feusuisse betreibt politisches Lobbying für die Interessen der Branche (z.B. LRV).
- feusuisse vertritt die Branche in wichtigen Organisationen und Verbänden, wie z.B. Holzenergie Schweiz.
- feusuisse als Arbeitgebervertreter ist Verhandlungspartner beim Vollzug des Landesgesamtarbeitsvertrages.
- Die kleine Holzfeuerung ist die Heizung der Zukunft – gemäss diesem Motto lanciert und pflegt feusuisse verschiedenste Kommunikationsmassnahmen, wie z.B Faktenfeuer / Facteur feu.
Arbeitssicherheit (EKAS)/Branchenlösung Nr. 68
Sinnvoll, wichtig und obligatorisch!
Arbeitssicherheit: Zusammenarbeit mit Kaminfeger Schweiz
feusuisse und Kaminfeger Schweiz vertiefen aus strategischen Gründen ihre Zusammenarbeit. Die Branchenlösung Nr. 68 wurde dazu mit den für Kamin- / Ofen- / Abgassystembauer betreffenden Dokumenten aus der Branchenlösung Nr. 55 und mit den aktuellen Dokumenten der Modellösung M 06 AEH ergänzt und aktualisiert. Dabei wird insbesondere den Vorgaben der EKAS entsprochen. Nachfolgend ist das Beitrittsformular zu finden: Beitrittsformular_Anschluss_BL68. Aktuelle Kursausschreibungen sind zudem hier publiziert.
feusuisse war zusammen mit der Fédération Romande du Carrelage FeRC und dem Schweizerischen Plattenlegerverband SPV Trägerverband der Branchenlösung 55. Bekanntlich hat feusuisse per 31. Dezember 2021 den Gesamtarbeitsvertrag LGAV Platten Ofen gekündigt und ist daher ab 1. Januar 2022 nicht mehr Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrags. Aus diesem Grund hat die Verwaltung feusuisse ebenfalls per 31. Dezember 2021 beschlossen als Trägerverband der Branchenlösung 55 auszutreten.
WICHTIG: feusuisse-Mitglieder, welche aus der BL55 austreten wollen, müssen den Austritt schriftlich an untenstehende Adresse mitteilen (eine Vorlage im Word-Format wird auf Wunsch zugestellt):
Adresse:
BL 55 / SB 55
Keramikweg 3
Postfach 2
6252 Dagmersellen
Ausgleichskasse
Die Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes
Ihr Partner im Sozialversicherungsbereich
Durch den Beitritt zu feusuisse werden Sie zugleich Mitglied der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes, auch AK 105 genannt, und profitieren damit von den günstigen Konditionen und von einer branchengerechten, effizienten Dienstleistung. Der Übertritt bedeutet nur einen geringen administrativen Aufwand. Eine unverbindliche Vergleichsofferte kann jederzeit angefordert werden.
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes
Brunnmattstrasse 45
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 379 42 42
Fax: 031 379 42 43
E-Mail: ak105@ak105.ch
Website: www.ak105.ch
Pensionskasse
Die brancheneigene Pensionskasse
Neben der 1. Säule kann über die Ausgleichskasse ak105 auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) abgewickelt werden. Die brancheneigene Pensionskasse von feusuisse (PK SMGV/feusuisse) bietet gute Dienstleistungen zu vorteilhaften Bedingungen an. Einer schlank gehaltenen Administration stehen finanzielle Sicherheit (vollumfängliche Rückversicherung mit Nominalwertgarantie), ein breit gefächertes Planangebot, eine attraktive Beitragsordnung sowie eine "Besserverzinsung" von 0,75 % zum BVG-Mindestzinssatz gegenüber. In Ergänzung zur Basisvorsorge können diverse überobligatorische Leistungen in der weitergehenden Vorsorge versichert werden.
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes
Brunnmattstrasse 45
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 379 42 42
Fax: 031 379 42 43
E-Mail: ak105@ak105.ch
Website: www.ak105.ch
Krankentaggeld-Versicherung
Kollektiv-Taggeldversicherung Helsana
Mitglieder von feusuisse haben die Möglichkeit, die Krankentaggeldversicherung zu attraktiven Konditionen über die Helsana Kollektiv-Taggeldversicherung abzuschliessen. Die Helsana Kollektiv-Taggeldversicherung wird von der ZPBK Platten / Ofen akzeptiert.
Helsana Versicherungen AG
Generalagentur Bern
Martina Dumoulin
Worblaufenstr. 200
3048 Worblaufen
Telefon direkt +41 58 340 34 08
E-Mail: martina.dumoulin@helsana.ch
site web: www.helsana.ch
Krankentaggeld-Versicherung
Kautionsversicherung LGAV für das Plattenlegergewerbe
feusuisse-Mitgliederbetriebe sind über den feusuisse-Mitgliederbeitrag versichert und müssen deshalb keine Kaution leisten.
Die Kautionsversicherung garantiert, dass Forderungen der Paritätischen Kommissionen bezahlt werden. Eine Kaution ist jedoch keine Versicherung gegen LGAV-Verstösse. Die Kaution übernimmt keine Bussen, Rückzahlungen usw. Diese sind nach wie vor vom fehlbaren
Unternehmen zu bezahlen.