Bewertungsstelle LRV
Bewertungsstelle, Luftreinhalte-Verordnung LRV
Revision LRV Juni 2018
Per 1. Juni 2018 wurde die revidierte Luftreinhalteverordnung LRV in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt unter anderem das Inverkehrbringen und den Betrieb von Wohnraumfeuerungen und setzt die Minimalstandards bezüglich zulässiger Schadstoffemissionen. Sämtliche Wohnraumfeuerungen sind in der Verordnung unter dem Begriff Einzelraumfeuerungen zusammengefasst.
Die wichtigsten Anforderungen an die Einzelraumfeuerungen sind in einem Merkblatt von feusuisse und Holzenergie Schweiz sowie in der Übersicht "Systeme und Massnahmen" zusammengefasst.
In einem erläuternden Bericht hat das Bundesamt für Umwelt BAFU sämtliche Anpassungen der Revision 2018 kommentiert.
Bewertungsstelle
Seit dem Jahr 2007 betreibt feusuisse eine Bewertungsstelle. Diese überprüft handwerklich erstellte Speicheröfen, Tragöfen und gemauerte Herde auf deren LRV-Konformität. Für positiv beurteilte Anlagen wird von der Bewertungsstelle ein Geräteschild abgegeben, welches sichtbar an der Anlage zu montieren ist. Die Anforderungen an Speicheröfen, Tragöfen und Herde ändern sich mit der LRV-Revision 2018 nur geringfügig. Die Bewertung der Anlagen erfolgt auch künftig in gewohntem Rahmen. Es ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der LRV-Vorgaben von den Kantonen künftig verstärkt kontrolliert wird.
Fachtechnische Beratungsstelle feusuisse
Froburgstrasse 266
4634 Wisen
Telefon 062 205 90 80
E-Mail: ftb@feusuisse.ch
Berechnete Speicheröfen / Speicherherde
Die Dimensionierung und Berechnung der Speicheröfen hat nach der Norm SN EN 15544 zu erfolgen, die Dimensionierung der Herde gemäss Öborn 8310. Als zugelassenes Berechnungsprogramm für Speicheröfen und Speicherherde gilt die Software Kachelofenberechnung CH 2plus, welche bei feusuisse erworben werden kann. In der Folge finden Sie die nötigen Formulare und Unterlagen, um für Speicheröfen und Speicherherde die LRV-Konformität bestätigen zu lassen.
Die feusuisse-Bewertungsstelle prüft die Einhaltung der LRV-Vorgaben für Speicheröfen und Speicherherde. Für positiv beurteilte Anlagen wird von der Bewertungsstelle ein Geräteschild abgegeben, welches sichtbar an der Anlage zu montieren ist.
Schützenswerte historische Zimmeröfen
Gemäss LRV Anhang 3, Ziffer 524 sind schützenswerte historische Zimmeröfen bis zu einem Volumen von 0,4 m3 und handwerklich hergestellte Kochherde ebenfalls von der Abnahmemessung ausgenommen, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Feuerungstechnik gebaut wurden oder mit einem Staubabscheidesystem ausgerüstet sind.
Die feusuisse-Bewertungsstelle prüft die Einhaltung der LRV-Vorgaben für historische Zimmeröfen. Für positiv beurteilte Anlagen wird von der Bewertungsstelle ein Geräteschild abgegeben, welches sichtbar an der Anlage zu montieren ist.
Handwerklich hergestellte Kochherde
Die zuständigen Gremien von feusuisse haben in Absprache mit dem BAFU einen Kriterienkatalog für handwerklich hergestellte Kochherde erarbeitet, in welchem die einzuhaltenden „Regeln der Feuerungstechnik“ beschrieben werden. Weitere Informationen erteilt die fachtechnische Beratungsstelle feusuisse (ftb@feusuisse.ch).
Die feusuisse-Bewertungsstelle prüft die Einhaltung der LRV-Vorgaben für handwerklich hergestellte Kochherde. Für positiv beurteilte Anlagen wird von der Bewertungsstelle ein Geräteschild abgegeben, welches sichtbar an der Anlage zu montieren ist.
Gebühren
Die Bewertung der oben genannten Feuerungen und die Vergabe der Geräteschilder sind gebührenpflichtig.
Kontaktperson
Bewertungsstelle LRV
Brandschutz
Stand-der-Technik Papier (STP) Teil B: Ofen- und Cheminéebau
Viele Brandschutz-Themen für individuell gebaute aber auch seriell gefertigte Feuerstätten sind im bestehenden Regelwerk der Vereinigungen Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nicht beschrieben. Das bestehende VKF-Regelwerk lässt einigen Interpretationsspielraum offen. Diese Umstände haben den Branchenverband feusuisse veranlasst, gemeinsam mit der VKF die Themenbereiche in einem Stand-der-Technik-Papier (STP) zu präzisieren und zu ergänzen.
Das Stand-der-Technik-Papier, Teil B, Ofen- und Cheminéebau hat sich sowohl bei den Ofenbauern als auch bei den Brandschutzbehörden etabliert und gilt als "Standardwerk" für alle Brandschutzfragen rund um das Thema Wohnraumfeuerungen.
Minergie
Module und Fachpartnerschaft
Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmer berechtigt, sich beim Verein MINERGIE als offizielle Fachpartner eintragen zu lassen. Informationen zu den vielfältigen Vorteilen für offizielle MINERGIE-Fachpartner, aber auch zum Reglement und zur Anmeldung finden Sie auf der Website von MINERGIE.
Eingetragene Fachpartner verpflichten sich zur regelmässigen Weiterbildung (Kompetenzerhalt). Will der Unternehmer die Fachpartnerschaft nach drei Jahren erneuern, dann hat er den Besuch einer bestimmten Anzahl einschlägigerer Weiterbildungen nachzuweisen. feusuisse bietet verschiedene Kurse an, welche für den Kompetenzerhalt angerechnet werden können. Die Kurse werden mit dem entsprechenden Vermerk ausgeschrieben. Auf Verlangen wird den Teilnehmern nach dem Kurs ein MINERGIE-Kursattest ausgestellt.
Ofenbau: Minergie
Berechnungsprogramm Kachelofen
Das Berechnungsprogramm für individuelle Speicheröfen wurde in der Schweiz vor 20 Jahren eingeführt. In dieser Zeit ist einiges angepasst und erweitert worden. Die Version 2.0 nimmt auf die länderspezifischen Vorschriften Rücksicht und kann die Berechnungen entsprechend ausführen.
Das Berechnungsprogramm dimensioniert die innere Ofenkonstruktion auf Grund der vorhandenen Rahmenbedingungen und garantiert so nicht nur die Funktion, sondern auch eine saubere Verbrennung und die Einhaltung der Emissionswerte. Öfen die so berechnet und konstruiert werden, erfüllen die geltenden Umweltauflagen und können auf der Bewertungsstelle von feusuisse zur Kontrolle eingereicht werden.
Wer sich das Programm neu anschafft, bezahlt eine einmalige Einstiegsgebühr und die jährlichen Lizenzgebühren. Wer pro Jahr etwa 5 Öfen berechnen kann, amortisiert dieses Programm.
Die Berechnung gibt dem Unternehmer Planungssicherheit und kann beim Aufbau des Ofens voll eingesetzt werden.
Für weitere Infos wenden Sie sich an unsere Fachtechnische Beratungsstelle: ftb@feusuisse.ch